Wie kann ich Mitglied in der WG „Glück Auf" eG Marienberg werden ?
- Mitglied kann jede Person werden, welche die Satzung der Wohnungsgenossenschaft „Glück Auf" eG Marienberg in der jeweils gültigen Fassung anerkennt.
- Interessenten geben eine entsprechende Beitrittserklärung nach den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes und der Satzung ab.
- Sie zeichnen beim Eintritt einen Geschäftsanteil (Pflichtanteil). Bei der Inanspruchnahme von genossenschaftlichen Leistungen, wie zum Beispiel die Nutzung einer Wohnung, sind weitere Anteile
zu zeichnen. Die Anzahl dieser Anteile richtet sich nach der Größe, Art und Ausstattung der jeweiligen Wohnung. Die Einzahlungen auf die Geschäftsanteile bilden das Geschäftsguthaben, das nach
Ausscheiden aus der Genossenschaft zurückgezahlt wird. Weitere Informationen erhalten Sie in unserer Geschäftsstelle. Unsere Satzung finden Sie unter der Rubrik „Satzung“.
- Die Mitglieder können mit ihrer Beteiligung (gezeichnete Geschäftsanteile) am geschäftlichen Erfolg des Unternehmens in Form der Auszahlung einer genossenschaftlichen Rückvergütung oder die
Ausschüttung einer Dividende beteiligt werden.